Grenzüberschreitendes Vertrauen

Eine nationale Wallet weist nach, wer eine Person ist. Nichts darin weist nach, dass zwei Institutionen in verschiedenen Ländern einander vertrauen können, dass eine Rolle oder ein Agent im Auftrag einer Institution handeln darf, dass geteilte Daten authentisch sind und auf beiden Seiten dasselbe bedeuten, oder was mit einer Einwilligungsentscheidung geschieht, nachdem Daten weitergegeben wurden.

Die digitale Identität hat drei Vertrauensgrenzen, nicht eine. Dass eine Bürgerin oder ein Bürger die eigene Identität gegenüber einer Institution im eigenen Land nachweist, ist konzeptionell gelöst, und genau dafür sind die nationalen Wallets da. Auch die Anerkennung über EU-Mitgliedstaaten hinweg ist konzeptionell gelöst, über Vertrauenslisten, die die Mitgliedstaaten und die Kommission veröffentlichen. Die dritte Grenze ist nicht gelöst: zwei Institutionen in unterschiedlichen Rechtsräumen, die einander direkt prüfen, und alles, was geschieht, nachdem die Daten das Haus verlassen haben. Für genau diese Grenze ist Verimesh gebaut.

Drei Grenzen, drei verschiedene Probleme

Bürger zu Institution, innerhalb eines Landes

Konzeptionell gelöst

Eine Person legt einem Spital, einer Bank oder einer Behörde einen staatlich ausgestellten Nachweis vor, und der Prüfer prüft ihn gegen ein Register, das der Staat betreibt. Genau dafür ist eine nationale Wallet da, und genau das soll sie leisten.

Über Mitgliedstaaten hinweg

Konzeptionell gelöst

Ein in einem Mitgliedstaat ausgestellter Nachweis wird in einem anderen anerkannt, weil Vertrauensanker in Listen veröffentlicht werden: Die Mitgliedstaaten unterzeichnen ihre eigenen Vertrauenslisten, und die Kommission führt eine Liste dieser Listen und unterzeichnet Listen vertrauenswürdiger Akteure für das Wallet-Ökosystem. Der Prüfer löst die Kette auf, um eine Antwort zu erhalten.

Institution zu Institution, über Rechtsräume hinweg

Nicht gelöst

Zwei Organisationen in unterschiedlichen Rechtsordnungen müssen einander prüfen, nicht eine Bürgerin oder einen Bürger. Und es geht um mehr: Eine Institution muss auf Richtlinienebene bestätigen können, dass eine Person, eine Rolle oder ein KI-Agent innerhalb eines ihr erteilten Rahmens handelt, dass die von ihr geteilten Daten authentisch sind und ihre Bedeutung mit sich führen, und dass die empfangende Seite die Anfrage anhand ihrer eigenen Credential-Kette prüft. Und sobald Daten weitergegeben sind, muss eine Einwilligungsentscheidung mit ihnen mitwandern. Für nichts davon war eine Bürger-Wallet je ausgelegt.

Drei Vertrauenswurzeln

Der Unterschied zeigt sich am einfachsten mit einer einzigen Frage an jedes System: Wenn ein Prüfer wissen muss, ob etwas vertrauenswürdig ist, was zieht er letztlich zurate?

Nationale Wallet / EU-Wallet-Ökosystem / Verimesh Eine staatliche Vertrauenswurzel · Kommissionsliste der Vertrauenslisten · Jede Partei ist ihre eigene Vertrauenswurzel Nationale Wallet Eine staatliche Vertrauenswurzel Nachweis auf dem Gerät des Inhabers Prüfer löst das Staatsregister auf EU-Wallet-Ökosystem Kommissionsliste der Vertrauenslisten Vertrauenslisten der Mitgliedstaaten Vertrauende Stellen Prüfer löst die veröffentlichte Kette auf Verimesh Keine gemeinsame Wurzel Institutionen prüfen einander direkt Jede Partei ist ihre eigene Vertrauenswurzel Vereign AG, drei Vertrauenswurzeln

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Nationale Wallet / EU-Wallet-Ökosystem / Verimesh Eine staatliche Vertrauenswurzel · Kommissionsliste der Vertrauenslisten · Jede Partei ist ihre eigene Vertrauenswurzel Nationale Wallet Eine staatliche Vertrauenswurzel Nachweis auf dem Gerät des Inhabers Prüfer löst das Staatsregister auf EU-Wallet-Ökosystem Kommissionsliste der Vertrauenslisten Vertrauenslisten der Mitgliedstaaten Vertrauende Stellen Prüfer löst die veröffentlichte Kette auf Verimesh Keine gemeinsame Wurzel Institutionen prüfen einander direkt Jede Partei ist ihre eigene Vertrauenswurzel Vereign AG, drei Vertrauenswurzeln

Nationalstaaten sind natürliche Monopole für amtliche Identifikation, und sie gibt es nur wenige, darum ist das zentralisierte Modell für eine nationale Wallet die passende Form. Die übrige Welt ist anders. Es gibt Millionen von Organisationen, jede mit eigenen Abteilungen, Geräten, Agenten und Diensten, und sie tauschen ständig Daten miteinander aus. Diese Landschaft braucht eine andere Architektur, eine, die für viele Peers gebaut ist statt für einen einzigen Aussteller.

Wo das heute steht

Die Einzelheiten unten sind datiert, und Datierungen verschieben sich. Dies ist der einzige Abschnitt, für den das gilt.

  • Es gibt keine Anerkennung von Drittstaaten-Wallets

    Die Anerkennung einer Wallet ausserhalb der EU liefe über ein internationales Abkommen und zusätzliche Rechtsakte zur Feststellung der Gleichwertigkeit nach dem Drittstaatenmechanismus von eIDAS. Ein solches Abkommen und einen solchen Rechtsakt gibt es für kein Land. Nicht für die Schweiz und für kein anderes Land.

  • Das Paket Schweiz-EU deckt die digitale Identität nicht ab

    Das Paket Bilaterale III enthält kein Element zur digitalen Identität. Der einzige laufende Strang ist die gegenseitige Anerkennung qualifizierter elektronischer Signaturen, und dort existiert noch kein Instrument.

  • Die Schweiz hat ihre eigenen Arbeiten zur Anbindung ausgesetzt

    Die Budgetentscheide des Bundes vom Februar 2026 haben die schweizerischen Arbeiten zur Anbindung an internationale E-ID-Systeme ausgesetzt, die Interoperabilität mit der EU eingeschlossen.

  • Für die zwei Vertrauensschichten gibt es keine veröffentlichte Zuordnung

    Auf der einen Seite Zugangszertifizierungsstellen mit von der Kommission veröffentlichten Listen vertrauenswürdiger Akteure. Auf der anderen ein Basisregister und ein Vertrauensregister unter dem schweizerischen Vertrauensprotokoll. Eine veröffentlichte Entsprechung zwischen beiden gibt es nicht. Das ist die Divergenz, die sich am wenigsten von selbst schliessen dürfte, denn wer einen Vertrauensanker veröffentlichen darf, ist zuerst eine rechtliche und dann eine technische Frage.

  • Juristische Personen werden aus der Bürger-Wallet herausgelöst

    Der EU-Architekturrahmen hat Wallets für juristische Personen entfernt und dazu festgehalten, dies sei mit Blick auf die Entwicklung einer separaten Business-Wallet erfolgt. Die Kommission hat seither vorgeschlagen, die Verordnung so zu ändern, dass die Wallet nur natürliche Personen erfasst. Dieser Vorschlag liegt beim Europäischen Parlament und trägt kein eigenes Anwendungsdatum, es ist also kein Datum hineinzulesen. Entscheidend ist die Richtung: Organisationsidentität erhält ein eigenes Instrument.

Warum Formatunabhängigkeit zählt

Ein Aussteller, dessen massgeblicher Nachweis kanonisch ist und der Wallet-Formate bei Bedarf am Rand erzeugt, ist von dem, was hier Nachweisformate und Exportpfade betrifft, nicht betroffen. Ein zweites Exportziel hinzuzufügen ändert einen Exportpfad und ist keine Neuausstellung von allem, was schon ausgestellt wurde. Das ist eine Eigenschaft der Architektur und kein Feature, das man kauft.

Klar gesagt: Ein doppelter Exportpfad ist heute nicht gebaut, und für die Zuordnung zum ISO-Format für mobile Dokumente gibt es keine Entwurfsarbeit. Formatunabhängigkeit ist die Architektur von Verimesh, nichts, was im Produktivbetrieb läuft.

Wo Verimesh steht

Heute im Produktivbetrieb

Das Verimesh-Gateway und die zentrale Zertifizierungsstelle laufen im Produktivbetrieb im Schweizer Gesundheitswesen bei HIN, und SEAL trägt bereits den täglichen Nachrichtenverkehr. Die ersten Institutionen sind migriert und nutzen es, der Rest des Netzwerks folgt im Laufe von 2026. Dieser Einsatz ist das Fundament, auf dem das organisationsübergreifende Modell aufbaut.

Wohin wir gehen

Der nächste Schritt ist der direkte institutionsübergreifende Austausch über Grenzen hinweg, bei dem jede Seite Personen, Rollen und Agenten anhand ihrer eigenen Credential-Kette verifiziert und die geteilten Daten ihre Bedeutung mit sich führen. Verimesh ist genau dafür gebaut, und wir nehmen jetzt Institutionen darauf auf. Wenn Sie an dieser Grenze arbeiten, sprechen wir.

Arbeiten Sie über eine Grenze hinweg, die die Wallets nicht abdecken?

Wenn Ihr Problem zwei Institutionen in unterschiedlichen Rechtsräumen sind oder eine Einwilligung, die die Offenlegung überdauern muss, dann ist das genau das Gespräch, das wir jede Woche führen.

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