Vertrauensdiensteanbieter

Verifizierbare Vertrauensinfrastruktur für Vertrauensdiensteanbieter

Vertrauensdiensteanbieter tragen Identitätszusicherungen in ein Ökosystem, das noch im Aufbau ist: EU-Wallets für digitale Identität sind rechtlich bis Dezember 2026 fällig, qualifizierte Attributsbescheinigungen unterliegen im Juli 2026 überarbeiteten Durchführungsrechtsakten, und die Anerkennung muss in jedem Mitgliedstaat Bestand haben. Erst eine Authentifizierungsinfrastruktur, die über Organisationsgrenzen hinweg arbeitet, trägt diese Zusicherung über jede Grenze.

Infrastruktur für Vertrauensdienste besprechen

Vertrauensdiensteanbieter stehen vor drei zusammenlaufenden Vorgaben: der Pflicht aus eIDAS 2.0, dass jeder Mitgliedstaat bis zum 24. Dezember 2026 ein Wallet bereitstellt, den qualifizierten Attributsbescheinigungen, die Durchführungsrechtsakten vom Juli 2025 in der Fassung vom Juli 2026 unterliegen, und der grenzüberschreitenden Anerkennung, die auf noch nicht abschliessend geklärten Zertifizierungsschemata beruht. Jede davon verlangt, dass die Identitätszusicherung die Grenze zwischen ausstellender und vertrauender Partei übersteht. Der im Schweizer Gesundheitswesen bewährte Architekturansatz lässt sich unmittelbar auf die Ausstellung von Bescheinigungen, die Authentifizierung vertrauender Parteien und den Betrieb des Zertifikatslebenszyklus übertragen.

Regulatorische Treiber

eIDAS 2.0 und das EUDI-Wallet

Die Verordnung (EU) 2024/1183 verpflichtet jeden Mitgliedstaat, mindestens ein EU-Wallet für digitale Identität bereitzustellen; die Frist endet 24 Monate nach dem Inkrafttreten der ersten Durchführungsrechtsakte am 24. Dezember 2024.

Wallet-Frist 24. Dezember 2026: eIDAS Artikel 5a(1) plus 24 Monate

Qualifizierte Attributsbescheinigungen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1569 der Kommission legt unter Verweis auf ETSI EN 319 401 die Anforderungen an qualifizierte Attributsbescheinigungen und an solche des öffentlichen Sektors fest und ist im Juli 2026 durch CIR 2026/1735 zu Prüfstandards geändert worden.

QEAA-Anforderungen angenommen am 29. Juli 2025, CIR 2025/1569

Zertifizierung und grenzüberschreitende Anerkennung

Die Wallet-Zertifizierung läuft über Konformitätsbewertungsstellen, die von den Mitgliedstaaten benannt werden; wo kein EU-Schema besteht, gelten nationale Schemata. ENISA hat im April 2026 den Entwurf eines EU-Kandidatenschemas in die öffentliche Konsultation gegeben, und es ist noch nicht angenommen.

ENISA-Kandidatenschema zur Zertifizierung in öffentlicher Konsultation, nicht angenommen (April 2026)

Die Lösung im Überblick

Verifizierbare Vertrauensinfrastruktur für Vertrauensdiensteanbieter bedeutet: Jede Bescheinigung, jede Signatur und jede Anfrage einer vertrauenden Partei trägt einen kryptografischen Nachweis von Herkunft, Integrität und Autorisierung. Decentralized Key Management verlagert die Funktion der Zertifizierungsstelle an den Rand: Jede Organisation hält ihre eigene Schlüsselhistorie, und jede Gegenpartei verifiziert sie direkt. Brücken zu X.509 und JWT sind darauf ausgelegt, diese Identitätsschicht mit der bereits ausgerollten Zertifikatsinfrastruktur kompatibel zu halten.

So funktioniert es →

Im Produktivbetrieb bewährt

Im Gesundheitswesen hat sich die Architektur in grossem Umfang bewährt. HIN betreibt das Schweizer Gesundheitsinformationsnetz, in dem SEAL über 800.000 verifizierte Zustellungen pro Monat verarbeitet und Gateway und zentrale CA von Verimesh produktiv laufen, und die ersten Kunden sind migriert und nutzen sie. Dieselbe Architektur aus Gateway und Zertifizierungsstelle gilt für den Betrieb von Vertrauensdiensten: Vertrauen an Organisationsgrenzen, Integrität des Zertifikatslebenszyklus und kryptografischer Nachweis darüber, was ausgestellt worden ist, an wen und unter welchem Schlüssel.

HIN (Health Info Net)

800.000+

verifizierte Zustellungen pro Monat

Vollständige HIN-Fallstudie ansehen

Das Schweizer Gesundheitswesen und der europäische Markt für Vertrauensdienste teilen eine Anforderung: Was eine Organisation zusichert, muss eine andere verifizieren können, die keine Infrastruktur mit ihr teilt. HIN betreibt diese Grenze täglich, in nationalem Umfang.

Wege der Zusammenarbeit

Direkte Zusammenarbeit mit Vereign

Für Organisationen, die eine Vertrauensinfrastruktur gemeinsam mit dem Engineering- und Beratungsteam von Vereign planen und einführen wollen. Ideal für Vorreiter und für Organisationen mit eigener technischer Kapazität.

Leistungen entdecken →

Zusammenarbeit über einen Partner

Für Organisationen, die lieber mit einem Beratungshaus arbeiten, das bereits auf die Vertrauensinfrastruktur von Vereign geschult ist. Partner bringen Branchenwissen und die Kompetenz für die Einführung mit.

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Stimmen aus dem Team

Von Vertrauensdiensteanbietern wird verlangt, Identität über Grenzen hinweg zu garantieren, während der Rahmen darunter noch geschrieben wird. Wir haben diese Architektur so entwickelt, dass die Vertrauenswurzel bei der Organisation bleibt, der sie gehört, und die Zusicherung dennoch über jede Grenze trägt, die sie überschreiten muss.

Georg Greve CEO, Vereign AG

Einführung einer Authentifizierungsinfrastruktur für den Betrieb von Vertrauensdiensten planen

Ob Sie die Ausstellung von Bescheinigungen in das Wallet-Ökosystem vorbereiten oder planen, wie Ihre Zusicherungen über Grenzen hinweg Bestand haben: Wir helfen Ihnen, die richtige Vertrauensarchitektur für Ihre Organisation zu bestimmen.

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